Schornsteinfeger Göller
M a r t i n   G ö l l e r

Schornsteinfegermeister

Gebäudeenergieberater (HWK)
Installateur und Heizungsbauer
Maurer- und Betonbauer
Schornsteinfeger
 

Energieausweis / Energieberatung

Thrermografie Der Energieausweis bietet Vorteile für Mieter, Käufer und Eigentümer.

Mieter, Käufer und Pächter von Gebäuden oder Wohnungen haben mit Inkrafttreten der neuen Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) neues Fenster das Recht, vor Vertragsabschluss einen Energieausweis einzusehen. Bei bestehenden Vertragsverhältnissen muss kein Energieausweis vorgelegt werden.
Wer eine Wohnung bzw. ein Haus mieten oder kaufen möchte, kann also die zu erwartenden Heizkosten zukünftig von Anfang an mit einkalkulieren. Denn der Energieausweis bewertet die energetische Qualität von Gebäuden und liefert Mietern und Käufern so eine wertvolle Entscheidungshilfe, um dauerhaft Energie und Heizkosten zu sparen.
Der Energieausweis dient ausschließlich der Information. Rechtsansprüche z.B. auf Durchführung einer Modernisierung lassen sich aus dem Energieausweis nicht ableiten.

Informationsbroschüre des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklungm zur ENEV als PDF neues Fenster
Wer braucht einen Energieausweis?

Für Neubauten ist der Energieausweis (Energiebedarfsausweis nach EnEV) schon seit 2002 verpflichtend. Für bestehende Gebäude oder Wohnungen wird der Energieausweis schrittweise ab dem 1. Juli 2008 zur Pflicht, aber erst dann, wenn sie neu vermietet, verpachtet oder verkauft werden. Wird ein Gebäude bzw. eine Wohnung nicht neu vermietet oder verkauft, besteht auch keine Pflicht, einen Energieausweis auszustellen.
Gebäude, die unter Denkmalschutz stehen, fallen generell aus der Ausweispflicht heraus.

Verpflichtung zum Energieausweis:
- ab 1. Juli 2008 für Wohngebäude bis Baujahr 1965
- ab 1. Januar 2009 für alle übrigen Wohngebäude
- ab 1. Juli 2009 für alle Nicht-Wohngebäude


Für Wohngebäude, die vor 1965 fertiggestellt wurden, ist der Energieausweis ab dem 01.07.2008 verpflichtend. Gebäude ab 1965 benötigen einen Energieausweis ab dem 01.01.2009. Für Nichtwohngebäude muss die energetische Bilanz vom 01.07.2009 an nachgewiesen werden. Baudenkmäler sind von der Ausweispflicht ausgenommen.
Gebäude, für die vor dem 01.11.1977 ein Bauantrag gestellt wurde, die zwischenzeitlich nicht saniert wurden (Anforderungen der 1. Wärmeschutzverordnung von 1977) und weniger als fünf Wohnungen haben, ist ab dem 01.10.2008 der Bedarfsausweis Pflicht.
Eigentümer von Gebäuden mit mindestens fünf Wohneinheiten können unabhängig vom Alter ihrer Immobilie immer zwischen beiden Varianten wählen. Eigentümer von Gebäuden mit bis zu vier Wohneinheiten können zeitlich unbefristet nur wählen, wenn für ihr Gebäude ein Bauantrag nach dem 01.11.1977 gestellt wurde. Wer sein Haus mit öffentlichen Fördermitteln sanieren will, muss zwingend einen Bedarfsausweis vorlegen.
Beide Ausweisvarianten gelten 10 Jahre lang.

Energieausweis - aber welchen?

Es gibt zwei Ausweisarten, die sich stark unterscheiden:
Der verbrauchsorientierter Energieausweis und der bedarfsorientierter Energieauseis.

bedarfsorientierter Energieausweis Was ist ein bedarfsorientierter Energieauseis?

Beim bedarfsorientierten Energieausweis wird der Endenergiebedarf eines Gebäudes mittels moderner Software anhand der Gebäudehüllfläche mit genormten Daten nach Bauplänen und Beschreibungen, Heizungsdaten berechnet und lässt das individuelle Nutzerverhalten außen vor. Weiterhin werden sinnvolle konkrete Vorschläge zur energetischen Sanierung und Modernisierung gemacht. Die Gebäudehülle, die Heizanlagentechnik werden differenziert bewertet.
Das Ergebnis ist eine Energiekennzahl die es den Mietern, Käufern und Hausbesitzer ermöglicht eine Entscheidungshilfe zu einem Objekt zu geben und auch vergleichbar zu machen. Natürlich wird auch die Energieeinsparung durch das Nutzerverhalten beeinflusst. Diese Daten werden alle vor Ort erfasst. Individuell und maßgeschneidert.
verbrauchsorientierter Enrgieausweis Was ist ein verbrauchsorientierter Energieausweis?

Beim verbrauchsorientierten Energieausweis wird sich am Energieverbrauch der letzten 3 Jahre orientiert. Dieser Verbrauch wird witterungsbereinigt umgerechnet.

Eine genaue Aussage über den Bedarf kann der Energieausweis schwer liefern. Er soll eine Richtung vorgeben, ob ein Gebäude einen gewissen Energiesparstandard erfüllt oder nicht und vergleichbar ist mit anderen Gebäuden. Wenn Sie nur den Verbrauch kennen, wissen Sie als Mieter oder Käufer nicht ob das Gebäude einen hohen oder niedrigen Energiebedarf hat. Der Energiestandard eines Gebäudes ist nur durch den bedarfsorientierten Energieausweis zu erkennen, welchen Sie auf Anfrage ebenfalls bei uns erwerben können.

Vorsicht vor Billiganbietern im Internet! Der Energieausweis muss ordnungsgemäß erstellt werden.

Sie können jetzt online die Daten zum verbrauchsorientierter Energieausweis eigeben: Online-Datenerfassung
Auch wenn die Möglichkeit der Online-Bestellung besteht, werden wir den persönlicher Kontakt zu Ihnen suchen. Wir prüfen die Verbrachsdaten, betrachten das Gebäude um Verbesserungsvorschläge zu machen und erstellen ein Foto vom Gebäude.

Den verbrauchsorientierten Energiepass können Sie hier Online nach Eingabe der Daten SICHER und ZUVERLÄSSIG vorbereiten.
Bei Fragen der Dateneingabe mit der Online-Datenerfassung rufe ich Sie gerne an.


Welcher Ausweis wird benötigt?

Art des Gebäudes Wohngebäude Art des Gebäudes Wohngebäude
Anz.der Wohneinheiten ohne Relevanz Anz.der Wohneinheiten max. 4
Bauantrag ohne Relevanz Bauantrag ab 1.11.1977
Fertigstellung ab 1.1.2002 Fertigstellung bis 31.12.2001
Ausweispflicht ab 1.1.2009 Ausweispflicht ab 1.1.2009
Ausweisart Bedarfsorientiert Ausweisart Verbrauchsorientiert oder Bedarfsorientiert

Art des Gebäudes Wohngebäude Art des Gebäudes Wohngebäude
Anz.der Wohneinheiten max. 4 Anz.der Wohneinheiten über 4
Bauantrag vor 1.11.1977 Bauantrag ohne Relevanz
Fertigstellung bis 31.12.1965 Fertigstellung bis 31.12.2001
Ausweispflicht seit dem 1.7.2008 Ausweispflicht ab 1.1.2009
Ausweisart Bedarfsorientiert Ausweisart Verbrauchsorientiert oder Bedarfsorientiert

Art des Gebäudes Wohngebäude Art des Gebäudes Nicht-Wohngebäude
Anz.der Wohneinheiten max 4 Anz.der Wohneinheiten ohne Relevanz
Bauantrag vor 1.11.1977 Bauantrag ohne Relevanz
Fertigstellung ab. 1.1.1966 Fertigstellung ohne Relevanz
Ausweispflicht ab 1.1.2009 Ausweispflicht ab 1.1.2009
Ausweisart Bedarfsorientiert Ausweisart Verbrauchsorientiert oder Bedarfsorientiert

Energieberatung


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Träumen Sie von einer modernen umweltfreundlichen Heizungsanlage. Eventuell noch mit sparsamer und ökologischer Warmwasserbereitung?
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Dann ist es Zeit für eine neutrale und unabhängige Energieberatung!


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