Schornsteinfeger Göller
M a r t i n   G ö l l e r

Schornsteinfegermeister

Gebäudeenergieberater (HWK)
Installateur und Heizungsbauer
Maurer- und Betonbauer
Schornsteinfeger
 

Aufgaben

Überprüfungs- und Messfristen von Gasfeuerungsanlagen [ab 22. März 2010]

BetriebsweiseBrennwertnutzungBesonderheitBundes-KÜO1. BImSchV
älter 12 Jahre
1. BImSchV
bis 12 Jahre
Raumluftabhängige Gasfeuerstätteohne
Brennwertnutzung
-jährlichalle 2 Jahrealle 3 Jahre
Selbstkalibrierende kontinuierliche Regelung des Verbrennungsprozessesjährlichalle 5 Jahrealle 5 Jahre
mit
Brennwertnutzung
Unterdruck-Abgasanlagejährlich--
Überdruck-Abgasanlagealle 2 Jahre--
Überdruck-Abgasanlage und selbstkalibrierende kontinuierliche Regelung des Verbrennungsprozessesalle 3 Jahre--
Raumluftunabhängige Gasfeuerstätteohne
Brennwertnutzung
-alle 2 Jahrealle 2 Jahrealle 3 Jahre
Selbstkalibrierende kontinuierliche Regelung des Verbrennungsprozessesalle 3 Jahrealle 5 Jahrealle 5 Jahre
mit
Brennwertnutzung
-alle 2 Jahre--
Selbstkalibrierende kontinuierliche Regelung des Verbrennungsprozessesalle 3 Jahre--


Überprüfungs- und Messfristen von Ölfeuerungsanlagen [ab 22. März 2010]

BetriebsweiseBrennwertnutzungBesonderheitBundes-KÜO1. BImSchV
älter 12 Jahre
1. BImSchV
bis 12 Jahre
Ölfeuerstätte bei nicht ausschließlicher Verbrennung von schwefelarmem Heizölohne
Brennwertnutzung
-jährlichalle 2 Jahrealle 3 Jahre
Selbstkalibrierende kontinuierliche Regelung des Verbrennungsprozesses *)jährlichalle 5 Jahrealle 5 Jahre
mit
Brennwertnutzung
-jährlichalle 2 Jahre nur Ruß, Öl und COalle 3 Jahre nur Ruß, Öl und CO
Selbstkalibrierende kontinuierliche Regelung des Verbrennungsprozesses *)jährlichalle 5 Jahre nur Ruß, Öl und COalle 5 Jahre nur Ruß, Öl und CO
Raumluftabhängige Ölfeuerstätte zur ausschließlichen Verbrennung von schwefelarmem Heizölohne
Brennwertnutzung
-jährlichalle 2 Jahrealle 3 Jahre
Selbstkalibrierende kontinuierliche Regelung des Verbrennungsprozesses *)jährlichalle 5 Jahrealle 5 Jahre
mit
Brennwertnutzung
Unterdruck-Abgasanlagejährlichalle 2 Jahre nur Ruß, Öl und COalle 3 Jahre nur Ruß, Öl und CO
Unterdruck-Abgasanlage und selbstkalibrierende kontinuierliche Regelung des Verbrennungsprozesses *)jährlichalle 5 Jahre nur Ruß und COalle 5 Jahre nur Ruß und CO
Überdruck-Abgasanlagealle 2 Jahrealle 2 Jahre nur Ruß, Öl und COalle 3 Jahre nur Ruß, Öl und CO
Überdruck-Abgasanlage und selbstkalibrierende kontinuierliche Regelung des Verbrennungsprozesses *)alle 3 Jahrealle 5 Jahre nur Ruß, Öl und COalle 5 Jahre nur Ruß, Öl und CO
Raumluftunabhängige Ölfeuerstätte zur ausschließlichen Verbrennung von schwefelarmem Heizölohne
Brennwertnutzung
-alle 2 Jahrealle 2 Jahrealle 3 Jahre
Selbstkalibrierende kontinuierliche Regelung des Verbrennungsprozesses *)alle 3 Jahrealle 5 Jahrealle 5 Jahre
mit
Brennwertnutzung
-alle 2 Jahrealle 2 Jahre nur Ruß, Öl und COalle 3 Jahre nur Ruß, Öl und CO
Selbstkalibrierende kontinuierliche Regelung des Verbrennungsprozesses *)alle 3 Jahrealle 5 Jahre nur Ruß, Öl und COalle 5 Jahre nur Ruß, Öl und CO
* Diese Technik ist zur Zeit noch nicht verfügbar,

Fragen und Antworten zur Novelle der 1. Bundesimmissionsschutzverordnung (1. BImSchV) Informationen vom Bundesumweltministerium
 externer Link ... erscheint im neuen Fenster

1. Bundesimmissionsschutzverordnung [bis 22. März 2010]
(1.BImSchV)

Gas-
feuerungsanlagen
Bestimmung der Abgasverluste Überwachungsart
Nennwärmeleistung 4-11 KW; Mehrraumheizung Erstmessung
Nennwärmeleistung über 11 KW Wiederkehrende
Messung jährlich
Brauwasserbereitung über 28 KW Wiederkehrende
Messung jährlich
Bivalente Heizung Erstmessung
Bei Brennwertfeuerstätten entfällt die Bestimmung der Abgasverluste


Oel-
feuerungsanlagen
Bestimmung der Abgasverluste, Rußzahl und Ölderviate Überwachungsart
Nennwärmeleistung 4-11 KW; Mehrraumheizung Erstmessung
Nennwärmeleistung über 11 KW Wiederkehrende
Messung jährlich
Brauwasserbereitung über 28 KW Wiederkehrende
Messung jährlich
Bivalente Heizung Erstmessung
Bei Brennwertfeuerstätten nur Bestimmung der Rußzahl und Ölderivate


Festbrennstoff
anlagen
Überwachungsart
Anlagen hand- und mechanisch beschickt
Nennwärmeleistung über 15 KW
Erstmessung
Anlagen mechanisch beschickt
Nennwärmeleistung über 15 KW
Wiederkehrende
Messung jährlich
Bei einer Nennwärmeleistung unter 15 KW
keine Überwachung nach BImSchV

Erläuterung der Messbescheinigung


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