Änderungsmitteilung
Hier können Sie Veränderungen oder Errichtungen von Feuerungsanlagen uns mitteilen. Auch Änderungen der Zuständigkeiten, Anschriften oder Eigentumsverhältnisse können Sie uns über dieses Formular mitteilen.
Jeder Betreiber bzw. Eigentümer einer Feuerungsanlage ist verpflichtet, Veränderungen daran dem zuständigen Bezirksschornsteinfeger zu melden.
Unsere Aufgabe besteht u.a. darin, zu überprüfen, ob die Feuerungsanlage richtig eingebaut und angeschlossen wurde, um mögliche Gefahren wie einen Brand oder das Austreten von Rauchgasen abzuwehren.
Bestandteile einer Feuerungsanlage sind:
- Feuerstätten (Kaminöfen, Herde, Heizungen usw.),
- Verbindungsstück (Abgasabführung zwischen Feuerstätte und Schornstein bzw. Abgasleitung)
- und Schornstein oder Abgasleitung.
Bitte zeigen Sie ebenfalls Ein- und Umbauten an, die die Versorgung mit Verbrennungsluft für Feuerstätten beeinflussen. Dazu gehören zum Beispiel auch der Einbau oder die Änderung einer Dunstabzugsanlage in der Küche oder dichten Fenster.
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