Gesetz zur Änderung der Landesbauordnung in 2. Lesung am 20. Mrz. 2013 verabschiedet.
Mit dem Gesetz, vorgelegt von der Landesregierung, wird eine gesetzliche Verpflichtung zur Installation von Rauchmeldern in Wohnungen eingeführt. Das Gesetz soll bereits zum 1. April 2013 in Kraft treten. Bis 2017 sollen alle Wohnungen mit Rauchmeldern ausgestattet sein. Änderung der BauONRW
externer Link zum Landtag NRW
Rauchwarnmelder warnen rechtzeitig vor der Gefahr, noch bevor sich die gefährlichen Rauchgaskonzentrationen gebildet haben. Auch wer tief schläft, wird von dem lauten Alarm geweckt und erhält so den nötigen Vorsprung, um sich und die Familie in Sicherheit zu bringen. ... mehr
Der Azubitest ist ein kostenloser Service von handwerksblatt.de.
Mit der kostenlosen Azubitest-App von handwerksblatt.de können potentielle Lehrlinge und Praktikanten sehen, worauf es im Job und Ausbildung ankommt - und ihre Eignung testen.
Auch in diesem Jahr gibt es keine Gebührenerhöhung für Schornsteinfegerarbeiten nach der Kehr- und Überprüfungsordnung.
Es ist jedoch zu beachten, dass wir jährliche, zwei- und dreijährliche Arbeiten durchführen. Dies bringt auch u.a. nicht vergleichbare Rechnungen mit sich. Sollten Sie Fragen zu unseren Rechnungen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Der WDR hat mich bei der Arbeit begleitet und ist sogar mit auf's Dach gestiegen.
Erhebung des Bundesverbandes
Zu viele Oldies in deutschen Heizkellern
Moderne Technik schont Umwelt und Kosten
In Deutschlands Heizungskellern schlummern nach wie vor enorme Energieeinsparpotenziale. Rund 10,1 Prozent der vom Schornsteinfeger erfassten Ölheizungsanlagen sind über 27 Jahre alt, 5,8 Prozent sogar älter als 31 Jahre. Zu diesem Ergebnis kommt die aktuelle Erhebung des Bundesverbandes des Schornsteinfegerhandwerks für das Jahr 2010. Positiv entwickelt hat sich die Altersstruktur im Bereich der Gasheizungsanlagen. In dieser Brennstoffkategorie gab es deutlich weniger Altanlagen. 5,6 Prozent der im letzten Jahr vom Schornsteinfeger gemessenen Gas-Wärmeerzeuger verrichten ihren Dienst seit mehr als 27 Jahren, 2,1 Prozent seit über 31 Jahren. Bei den Ölfeuerungsanlagen fallen vor allem größere Anlagen, wie sie beispielsweise in Mehrfamilienhäusern eingebaut werden, durch ihr hohes Betriebsalter auf. Nachholbedarf ergibt sich daher vor allem im Bereich des Mietwohnungsbestands. Unabhängig von Eigentum oder Miete - eine veraltete Anlagentechnik oder überdimensionierte Heizkessel belasten die Bewohner mehrfach. Sie arbeiten gemessen am aktuellen Stand der Technik häufig energetisch ineffizient und verursachen dadurch höhere Kosten. Auch die Klimabilanz älterer Wärmeerzeuger fällt im Vergleich zu modernen Anlagen deutlich schlechter aus.
In den nächsten Wochen und Monaten erhalten alle Betreiber von Feuerungsanlagen des s.g. "Feuerstättenbescheid".
Dieser ist durch die Forderung der EU nach Dienstleistung- und Niederlassungsfreiheit entstanden und gesetzlich vorgeschrieben.
An alle Eigentümer, die eine Feuerungsanlage betreiben, ergeht auf Grundlage der Feuerstättenschau, Begutachtung oder Aktenlage ein Feuerstättenbescheid. Dieser dient dabei folgenden Zwecken:
- Information über Art und Zeitpunkt notwendiger Kehr- und Überprüfungsarbeiten
- Kontrolle der Pflichteinhaltung des Eigentümers
Informationen im PDF (Adobeportable document format) Informationen von einer externen Quelle / externer Link Informationen werden in einem neune Fenster angezeigt.